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Religionslandschaft Schweiz



Das Bundeshaus in Bern: Sitz der Schweizer Landesregierung.
Bundeshaus, Sitz von Regierung und Parlament in Bern.

Kirche und Staat

Artikel 72 der Bundesverfassung sagt:

«Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sind die Kantone zuständig.
Bund und Kantone können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Massnahmen treffen zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften.»


Zuletzt geändert am: 9.02.11